(am) Vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald endete gestern der Prozeß um einen eher skurrilen Gegenstand, der im Schweriner Landtag in der Vergangenheit schon häufiger für Ordnungsrufe gesorgt hat. Nämlich die Art und Weise wie Abgeordnete in einer Sitzung anzusprechen sind.

Borrmann am Rednerpult des Landtags | Screenshot der übertragenen Plenardebatte | Quelle: Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Der NPD-Landtagsabgeordnete Raimund Borrmann, nach eigener Beschreibung “Koch und Philosoph”, hatte es sich in der Vergangenheit zur Angewohnheit gemacht, das parlamentarische Auditorium mit “Bürger Abgeordnete” anzureden, am in einer Landtagssitzung vom 13. Mai 2009 sprach er, nach wiederholten Ermahnungen, die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) und die anderen Parlamentarier erneut mit “Frau Bretschneider! Bürger Abgeordnete!” an, was ihm einen Ordnungsruf einbrachte.
Borrmann sah sich daraufhin in seinem Recht auf Meinungs- und Redefreiheit und zog vor das Landesverfassungsgericht Greifswald.
Dieses entschied nun gestern gegen Borrmann, der sich die Urteilsverkündung schenkte und gar nicht erst im Gericht erschienen war.
Nun kann man über die Anredeformen Borrmanns und dessen Klage vor Gericht verschiedener Meinung sein, bemerkenswert bleibt die Begründung der Ablehnung von Borrmanns Klage jedoch dennoch.
So heißt es diesbezüglich heute im NORDKURIER:
“…Die Greifswalder Richter konnten der Argumentation Borrmanns nicht folgen, der zur Urteilsverkündung nicht erschienen war. “Die Würde des Parlaments gebietet eine Formwahrung”, machte Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl im Urteil unmissverständlich deutlich. Der Ordnungsruf habe weder die Meinungsfreiheit noch das Rederecht Borrmanns eingeschränkt. Vielmehr habe ihn die Landtagspräsidentin wegen Verletzung der Würde des Parlaments zur Ordnung rufen dürfen. Im Parlament üblich ist die Ansprache “Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete”.
In seinem Urteil zitierte das Verfassungsgericht auch Borrmann, der in seiner Ansprache “Bürger!” eine “durchaus kalkulierte Provokation und Stichelei” sehe. Damit bestätige Borrmann selbst, dass er bewusst gegen die sonst akzeptierten parlamentarischen Regeln verstoße, urteilten die Richter.”
Die Verwendung des Ausdrucks “Bürger” in bezug auf Parlamentarier ist also eine “durchaus kalkulierte Provokation und Stichelei”. Wenn dem so ist, was müssen denn all die Bürger denken, die von diesen Bürgern nicht nur als Bürger bezeichnet werden, deren Bürgerrechte man zu schützen vorgibt, sondern auch von Jahr zu Jahr mehr ausgenommen werden. Halten die Parlamentarier in Schwerin etwa für etwas besseres? Oder legen sie gar deshalb so gesteigerten Wert auf die Anrede “Herren und Damen”, um sich vom gewöhnlichen Bürger besser abzuheben.
Sei es wie es sei, mit diesem Vorgehen stellt sich die Schweriner Berufs- und Gewohnheitsdemokratie nur selber ein Armutszeugnis aus, das nicht nur von ihrer Kleinlichkeit in bezug auf die freie parlamentarische Rede kündet, sondern auch davon, wie abgehoben von der gewöhnlichen Welt sich diese ganze parlamentarische Blase bereits bewegt. Doch kommt auch für diese einmal der Tag, wo man aus ihr die Luft herauslassen wird und man sehen wird, daß diese “Herren und Damen” auch nichts weiter sind als gewöhnliche “Bürger” und zwar ganz gewöhnliche.





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