Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos rechtswidrig


(sl) Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil endlich mal die langjährige Praxis der Berliner Polizei für rechtswidrig erklärt, Demonstrationen zum Zwecke der “Einsatzplanung und -lenkung” zu filmen. Demnach darf die Polizei bei Demonstrationen nicht ohne konkreten Verdacht Videoaufnahmen anfertigen. Das anlasslose Filmen sei ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.

Anlass der Entscheidung war die Klage eines Teilnehmers einer Anti-Atomdemonstration im September des vergangenen Jahres. Die Polizei hatte die Demonstration aufgenommen, obwohl bei den Teilnehmern keinerlei Gewaltabsichten festgestellt werden konnten. Wie das Verwaltungsgericht in seinen Beschluss festhielt, können dadurch potenzielle Teilnehmer einer Veranstaltung abgeschreckt oder zu ungewollten Verhaltensweisen gezwungen werden, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden.

Das Versammlungsrecht erlaube Aufnahmen nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von Teilnehmer einer Demonstration die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet wird. Die Berliner Polizei soll ihre Aufnahmen bislang damit gerechtfertigt haben, dass sie zur Einsatzlenkung und für die Verkehrssicherheit erforderlich seien.

Viel ändern wird sich trotz des Urteils wohl nicht, da eine “Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” eine recht dehnbare Bestimmung ist. Im Jahre 2008 verteidigte der Berliner Senat die polizeiliche Videoaufzeichnung der “Freiheit statt Angst” Demonstration mit einem Hinweis auf einen eingegangenen “Aufruf zu Gewalttaten”. Ihr könnt daher sicher sein, dass solche Hinweise bei Demonstrationen des Widerstands zur Not auch durch einen Blogkommentar selbst geschaffen werden.


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Quelle | http://www.spreelichter.info

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Veröffentlicht | 28. Juli 2010

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