Endstation Rechts, das Internetportal mit der soliden Halbbildung, liegt wieder einmal daneben.
(npd) „Am 23. Oktober wird der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Frank Schwerdt auf der Anklagebank Platz nehmen müssen, wie der Pressesprecher des Amtsgericht Schwerin, Michael Aschoff, gegenüber Endstation Rechts auf Nachfrage erklärte,“ heißt es in einer Meldung vom 20.08.2012. Wir bezweifeln sehr, daß sich der Gerichtssprecher so ausgedrückt haben soll. Es handelt sich nämlich um einen Zivilprozeß, und in einem solchen gibt es keinen Angeklagten, sondern Kläger und Beklagte.
Während einer hysterischen Medienkampagne, die zusätzlich noch durch die maßlose Enttäuschung der Blockparteien über den Wiedereinzug der NPD in den Landtag befeuert wurde, haben die Eltern von 12 Schülern Schadensersatzklage wegen eines Videos eingereicht, das Udo Pastörs bei der Gestaltung eines alternativen Unterrichts zeigte. Mindestens 2.000 Euro pro Kind möchte ein einkommensfreudiger Rechtsanwalt hereinholen, das eigene Konto im Sinn und das Eurozeichen in den Augen. Wie auch immer dieser Prozeß ausgeht – ein Strafurteil wird ganz sicher nicht ergehen, weil der Verlierer eines Zivilverfahrens nicht im Gefängnis landet.
NPD empfiehlt „Endstation Rechts“ daher, es einmal mit so etwas Exotischen wie Recherche zu versuchen oder richtig zuzuhören, wenn ein Gerichtssprecher etwas sagt.





21. August 2012 um 01:37 Uhr
Jau, liebes MUP-Team und euch und Herrn Pastörs mal eine Weiterbildung in Sachen Medienrecht. Wie wärs? Aber ihr filmt ja sonst auch jeden und alles, da kann man es mit Nichtvolljährigen mal einfach so machen und ungefragt und ohne Zustimmung (hier handelt es sich um eingeschränkt geschäftsfähige und minderjährige Personen) auf amerikanischen Videoportalen veröffentlichen. Bei euch ging es doch mit dem Video auch nur um eure Bezüge, und die Reichsmark mit ganz vielen Nullen (die habt ihr ja schon) in den Augen.
Blogwart: Paß mal auf, Mäuschen und nochmal für Dich zum Mitschreiben. Der Wahlkampf Udo Pastörs wurde von einem Kamerateam begleitet. Selbstverständlich wurde auch gefilmt, als Pastörs mit einer Schulklasse ins Gespräch kam und deren (politisch korrekten) Lehrer echt blaß aussehen ließ. Aufnahmen davon wurden dann ins Netz gestellt, um über den laufenden Wahlkampf zu informieren. Leute wie Du dürfen dann eben auch mal die andere Seite kennenlernen und nicht nur verdrehte Filmbeiträge im Nordmagazin. Es handelt sich also um Übersichtsaufnahmen, die das Wirken einer Person des öffentlichen Interesses dokumentieren und nicht – wie hier einige behaupten – um Wahlwerbung mit Kindern. Unseres Erachtens nach gehört der willfährige Staatsanwalt ohnehin wegen Verleumdung angeklagt.
21. August 2012 um 10:18 Uhr
@ Anke
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ich als jemand, der einen Medienberuf studiert hat und ihn seit nunmehr 14 Jahren erfolgreich ausübt, möchte dich darüber aufklären, dass es erlaubt ist sämtliche Personen zu filmen, die sich im öffentlichen Raum bewegen.
Eine Veröffentlichung ist nur dann untersagt, wenn der Gefilmte ausdrücklich und schriftlich widerspricht und eine ausdrückliche Erlaubnis ist nur dann notwendig, wenn die gezeigten Personen namentlich genannt werden.
Bereits die Tatsache, wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wenn die Personen darauf hingewiesen werden oder es offensichtlich bemerken, dass sie gefilmt werden, reicht hier als Genehmigung aus.
Der NDR und weitere systemtreue Medien hätten täglich mit Millionenklagen zu rechnen, wenn dem nicht so wäre.
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Diesbezüglich wurden die Gesetze kürzlich zum Vorteil der Medien sogar noch gelockert, wegen dieser Streetview-Aktion von google.
Ich empfehle der NPD ausdrücklich sich da mal genau zu informieren, wer nach neuester Rechtsprechung im öffentlichen Raum abgelichtet werden darf und wer nicht.
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Das sind wieder typisch die Demokraten, erst die Gesetze zum Schutz der Persönlichkeitsrechte völlig aufweichen, um sich selbst die Taschen zu füllen, und es dann anderen in die Schuhe schieben.
Dabei noch schön ein auf Mitleid machen und die armen Kinder als Opfer darstellen, dieselben armen Kinder, denen ihr keine Zukunft bietet und die ihr überall verwahrlosen lasst, für die ihr nicht einmal ausreichend Lehrer bezahlen könnt.
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Was die Geschäftsfähigkeit von “Minderjährigen” betrifft, so darf ich dich darauf hinweisen, dass Kinder in Deutschland bereits mit 14 voll geschäftsfähig sind, außer bei durch das Gesetz eingeschränkten Käufen wie Tabak und Alkohol. Alles zum Wohle der Konzerne und Banken!
Jedenfalls können die dann einer Veröffentlichung schon selbst widersprechen, denn dass sie gefilmt wurden, das haben die ja wohl mitbekommen.
Na ja und wenn sie es den Eltern erzählt haben, dann haben die sicher ersatzweise widersprochen…. oder etwas nicht?
Obendrein stand ja noch mindestens ein volljähriger Lehrer daneben, der das als Vertreter und Obhutsverpflichteter seiner Klasse hätte tun können und in dem Fall sogar müssen.
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Mit solchen verlogenen Aktionen sorgt ihr und dieser Staat dafür, dass die NPD noch mehr Anhängerschaft bekommt.
Ihr solltet das gesunde Rechtsempfinden der Menschen nicht weiter unterschätzen und mit Füßen treten.
Einschüchtern könnt ihr damit auch nur die, die noch etwas zu verlieren haben.
Schon mal drüber nachgedacht, warum die NPD gerade hier so stark ist?
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Erster und wichtigster Grund:
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Die Menschen sind enttäuscht von euch und haben nichts mehr zu verlieren.
Also weiter machen, ihr sägt damit nur am eigenen Ast!
21. August 2012 um 12:30 Uhr
Aus dem Video ging eindeutig hervor, dass es um inhaltliche Dialoge zwischen zwei erwachsenen Personen handelt. Wer hier versucht Kinder als Nebendarsteller zu Hauptakteuren zu verklären, darf sich im selben Lügenbrei suhlen, wie das verlogene Pack am Friedrich-Engels-Ring 29