Presse(be)schmierer

Anklage nach Einsatz von Asthma-Spray gegen NDR-Reporter

Während einer nationalen Demonstration „Zukunft statt Hartz IV – Volkstod stoppen“ in Teterow am 5. März 2011 kam es zu einem Zwischenfall, als sich ein couragierter Demonstrant gegen aufdringliche NDR-Reporter zur Wehr setzte. Eine Kameralinse wurde dabei vorübergehend unbrauchbar gemacht und konnte nicht länger verwendet werden.

Grundsätzlich haben Reporter ohne ausdrückliche Genehmigung der Veranstaltungsleitung einen ausreichenden Abstand zum Demonstrationszug zu wahren. Wenn NDR-Reporter wie Felix Pankok, dessen Recherchen vor Haß gegenüber allem Nationalen nur so triefen, meinen, derartige Vorgaben zu ignorieren, handelt es sich um eine bewußte Provokation. Etwaige darauf folgende Konflikte sind einkalkuliert.

Asthma-Spray gegen Kamera | NDR-Reporter Felix Pankok provozierte Demonstrationsteilnehmer in Teterow (5. März 2011)

In besagtem Fall war Pankok ein Kameramann gefolgt, der sich der Demonstration bis auf Armlänge genähert hatte. Aus nächster Nähe hatte er begonnen, Portraitaufnahmen der Teilnehmer anzufertigen. Das berechtigte Interesse auf informationelle Selbstbestimmung und Wahrung der Anonymität wurde schließlich durch den Einsatz eines Asthma-Sprays, welches auf die Linse gesprüht wurde, wieder hergestellt. Der Dreh mußte abgebrochen werden.

Die Polizei stellte noch vor Ort die Personalien des Sprühers fest. Anschließend konnte die Presse über einen “rechten Angriff” gegen ein Kamerateam hetzen, welcher sogar überregional ausgeschlachtet wurde.

Obwohl kein weiterer Schaden an der Kamera entstanden war, soll sich der Demonstrant nun vorm Amtsgericht Güstrow verantworten. Er hätte eine Beschädigung der Kamera billigend in Kauf genommen, heißt es in der Anklageschrift. Der Prozeß findet am 28. März um 11:30 Uhr statt.

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2 Kommentare

  1. Wahrscheinlich möchte dieser Pannkauk – äh – Pankok eine neue
    gute Kamera. Abwarten! Am oder nach dem 28. März wird man es
    erfahren.
    Achtung und Anerkennung meinerseits für den “Astma-Spray- Sprüher”!
    “Jedem, was ihm gebührt!”

  2. Ich bitte um Quellenangabe, die solche “Abstandsmaße” gesetzlich regelt. Andernfalls bleibt es ein feuchter Traum, so etwas wie Macht ausüben zu können.

    Blogwart: VersG §6 (1) Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden.

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