Hinter Gittern

Justizministerin Kuder fordert Strafverschärfung gegen Rechts 

Wie sich nun herausstellt, wurde die Dönermord-Affäre von der Politik als willkommener Anlaß genommen, um erneut strafverschärfende Sondergesetze gegen Oppositionelle einzuführen. Vor allem gegen „Rechts“ gibt es in der Bundesrepublik und Österreich eine mittlerweile weltweit einzigartige Gesetzgebung mit zahlreichen Gesinnungsparagraphen.

Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt starteten schon vor zwei Jahren eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, die sich mit der Bekämpfung sogenannter Haßkriminalität (Bundesrats-Drucksacke 71/10) befaßt. Darunter versteht man Straftaten, bei denen die Opfer ausschließlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe oder ethnischen Zugehörigkeit ausgewählt wurden.

Der Tatbestand Haßkriminalität soll demzufolge strafverschärfend wirken. Geringe Freiheitsstrafen von über sechs Monaten sollen künftig regelmäßig nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies richtet sich vor allem gegen rassistische oder femdenfeindlich motivierte Gewalt.

Im Klartext: Wer im Streit einen Neger umboxt, wandert in den Knast. Schlägt jedoch der Ausländer einen Deutschen um, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, da Deutsche keine schützenswerte Minderheit darstellen. Im Zweifelsfall wird man bei Streitigkeiten zwischen Einheimischen und Migranten eben solange suchen, bis irgendwo eine rechtsgerichtete Motivation (z. B. Demonstrationsteilnahme) erkennbar wird.

Da der Gesetzentwurf im Bundesrat bislang nicht abschließend behandelt wurde, rief Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) den Rechtsausschuß zu erneuter Tätigkeit auf. In einer Pressemitteilung äußerte sie:

„Den rechtsextremistischen Gewalttätern und potentiellen Nachahmern müssen wir klar machen, dass sie selbst bei einer ersten Tat nicht mehr mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen dürfen. Ich  strebe Strafen an, die von diesen Kreisen als spürbare Sanktionen wahrgenommen werden.“

Damit machte Kuder klar, daß es ihr nicht um eine allgemeine Verschärfung des Strafrechts, sondern ausschließlich um ein weiteres Maßnahmepaket gegen sogenannte „Rechtsextremisten“ geht. Linke oder Ausländergewalt ist davon ungleich weniger betroffen. Die bewußt einseitige Einführung und Auslegung von Gesetzen verstößt eklatant gegen die Grundprinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats. Doch von einem solchen ist die Bundesrepublik genausoweit entfernt wie Nordkorea von freien Wahlen.

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5 Kommentare

  1. Heult doch!

  2. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die Daten des VS-Jahresberichtes durchgesehen.
    Um Jottes Willen…

  3. “Will man einen Hund schlagen, findet man immer einen Stock”:
    Die Justizministerin Kuder scheint dieses Sprichwort zu kennen.
    Ich schreibe jetzt hier lieber nicht wie ich daruber denke und
    was ich von der K… halte.

  4. @ friedrich,
    warum, weswegen “heulen”? Leute die sich so etwas ausdenken, machen sich damit, so meine ich, eigentlich doch lächerlich!

  5. Von mir aus können die die Todesstrafe dafür ausloben!
    Welcher Mensch, der dem Kindergarten entwachsen ist und mehr Gehirnzellen hat wie ein Huhn braucht Gewalt???

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