50 Jahre Mauerbau: Kriminalisierung und Verfolgung der Flüchtlinge

Fluchthilfe zu leisten war auch für Westdeutsche ein außerordentlich riskantes Unternehmen. Nach Paragraf 105 des DDR-Strafgesetzbuchs wurde Fluchthilfe als “staatsfeindlicher Menschenhandel” mit mindestens zwei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar mit lebenslänglicher Haft bestraft. Das MfS unterwanderte systematisch die Fluchthilfeorganisationen, um ihre Pläne in Erfahrung zu bringen und im entscheidenden Moment – meist an der Grenze – zuschlagen zu können.

Mit sogenannten Zersetzungsmaßnahmen ging der DDR-Staatssicherheitsdienst auch im Westen gegen die Fluchthelfer vor. Er initiierte Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, Schwarzhandel usw. und spielte westdeutschen Medien kompromittierendes Material über Fluchthelfer zu, um sie zu diskreditieren. Selbst vor Mordanschlägen schreckte das MfS nicht zurück. So mischte man dem in der DDR mehrfach verurteilten und dann in den Westen abgeschobenen Wolfgang Welsch, dessen Frau sowie der gemeinsamen siebenjährigen Tochter Thalium ins Essen, was diese nur wie durch ein Wunder überlebten.

Die Zahl der Fluchthelferorganisationen auf der Feindobjektliste des Staatssicherheitsdienstes sank nicht zuletzt durch diese Maßnahmen von 35 in den 1970er Jahren auf nur noch zehn im Jahr 1981.

Weil die innerdeutsche Grenze immer unüberwindbarer wurde, versuchten viele Menschen. die DDR über andere Ostblockländer zu verlassen – in der Annahme, die Grenze würde dort weniger stark überwacht. Tatsächlich wurden jedoch auch dort die Westgrenzen aufgrund von Vereinbarungen mit der SED-Führung intensiv kontrolliert. Bis zur Öffnung der DDR-Grenze am 9. November 1989 gelang zwar über 70.000 Menschen die Flucht aus der DDR über Drittstaaten, doch die Meisten – fast 65.000 – schafften dies erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1989, als Ungarn seine Grenzzäune zu Österreich abbaute. Mehr als 14.000 DDR-Flüchtlinge wurden im Ausland verhaftet und anschließend in die DDR zurücktransportiert, wo sie größtenteils zu langen Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Inhaftiert wurden aber nicht nur diejenigen, die an der Grenze festgenommen worden waren. Für eine Verhaftung reichte es oft schon aus, sich bei einer westlichen Botschaft oder über Verwandte in der Bundesrepublik über Flucht oder Ausreisemöglichkeiten informiert zu haben. Ins Gefängnis kam darüber hinaus, wer bereits bei der Planung seiner Flucht durch einen Spitzel verraten worden war, denn auch die Vorbereitung der Flucht war strafbar.

Die DDR kriminalisierte sogar diejenigen, die lediglich einen Ausreiseantrag stellten und ihre Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft forderten. Der mehrfach verschärfte Paragraf 214 des DDR-Strafgesetzbuches sah vor, jeden mit bist zu drei Jahren Haft zu bestrafen, der die Tätigkeit staatlicher Organe durch Drohungen beeinträchtigte oder eine Missachtung der DDR-Gesetze bekundete.

Viele der Verhafteten kamen in das zentrale Untersuchungsgefängnis des DDR-Staatssicherheitsdienstes in Berlin-Hohenschönhausen. Bereits 1954 hatte die sowjetische Geheimpolizei dort eine ehemalige Großküche zu einem Gefangenenlager umgebaut. Ab Herbst 1946 mussten Häftlinge im Keller des Gebäudes einen unterirdischen Zellentrakt errichten, der der sowjetischen Besatzungsmacht bis 1951 als zentrale Untersuchungshaftanstalt in Deutschland diente. Anschließend ging das sogenannte “U-Boot” in die Verantwortung des 1950 gegründeten MfS über. Häftlinge mussten später auf dem Gelände ein neues Gefängnisgebäude errichten, das von 1961 bis zum Zusammenbruch der DDR im Herbst 1989 für die Inhaftierung politischer Gefangener genutzt wurde.


 
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